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REGULIERUNG

Gemäß dem schweizerischen Recht unterstehen alle unabhängigen Vermögensverwalter dem Geldwäschereigesetz und müssen entweder von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) bewilligt sein oder einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossen sein.

Edwards Wealth Management AG ist von der FINMA bewilligt und wird gemäß dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) von der Aufsichtsorganisation OSIF (Organisme de Surveillance des Instituts Financiers) beaufsichtigt.

Membership Number: 3079

FIDLEG INFORMATIONSBROSCHÜRE

Das Schweizerische Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und die entsprechende Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) verpflichten alle Schweizer Finanzintermidiäre, ihren Kunden bestimmte Informationen im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Die vorliegende Informationsbroschüre enthält diese Informationen, sofern den Kunden nichts anderes mitgeteilt wird.